Sicherheitsanweisungen
1.) Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße unter 1,30 m dürfen in der
Regel nicht befördert werden. Bei Kindern entscheidet bei einer Mitfahrt ihre körperliche und geistige Reife. Im Einzelfall
entscheidet der verantwortliche Pilot. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Kindern erfolgt durch Unterschrift im Fahrschein.
2.)
Sollten Sie erst kürzlich operiert worden oder schwanger sein, so müssen Sie Ihre Ballonfahrt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Sprechen Sie vertrauensvoll mit uns über evtl. Behinderungen bzw. Einschränkungen Ihrer Beweglichkeit (Knie/Hüfte) oder andere gesundheitliche Probleme;
andernfalls kann ein Ausschluß von der Fahrt erfolgen, der für beide Seiten unangenehm wäre. Ballonfahren kann durchaus
mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.
3.) Personen, die aufgrund ihrer geistigen und körperlichen Verfassung
nicht den besonderen Anforderungen gewachsen sind, müssen wir von der Mitfahrt ausschließen. Dies gilt insbesondere für Personen,
die unter Einfluß von Alkohol oder Medikamenten stehen, die ihre Konstitution beeinträchtigen.
4.) Bitte beachten Sie, daß der Genuß von Alkohol nicht nur vor, sondern
auch während der Fahrt untersagt ist. Nach der Landung werden wir Gelegenheit haben, das Erlebte gebührend zu feiern!
5.) Ihre Kleidung sollte sportlich und der Jahreszeit angepaßt sein.
Unbedingterforderlich sind flache, feste Schuhe; besser noch Schuhe, die das Fußgelenk schützen. Bei unsachgemäßer Kleidung
kann Sie der Pilot von der Mitfahrt ausschließen, wenn vor Ort keine Abhilfe möglich ist.
6.) Sie dürfen aus der Luft fotografieren und filmen. Jedoch beachten Sie
bitte, daß optische Geräte (Kameras, Ferngläser, Brillen usw.) an Bord eines Ballons nicht versichert werden können und Sie selbst
für die sichere Verwahrung während der Fahrt verantwortlich sind. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit
an Bord genommen werden.
7.) Das Rauchen ist weder im Ballonfahrzeug und Anhänger noch im
Ballonkorb erlaubt. Weiterhin besteht Rauchverbot im gesamten Umkreis um den Ballon. Bitte weisen Sie auch Ihre zuschauenden
Begleiter auf das Rauchverbot hin.
8.) Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden.
9.) Berühren Sie bitte keine technischen Einrichtungen des Ballons,
halten Sie sich während der Fahrt nicht an Leinen und Schläuchen fest, sondern benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Schlaufen im Korb.
10.) Allen Anweisungen des Piloten muß im beiderseitigen Interesse Folge
geleistet werden. Dies gilt insbesondere bei der Landung.
11.) Halten Sie sich bei der Landung mit beiden Händen an den eigens
dafür angebrachten Haltegriffen im Korb fest und gehen Sie mit geschlossenen Füßen leicht in die Hocke. Verlassen Sie den Korb
erst, wenn der Pilot Sie dazu aufgefordert hat.
12.) Schadensfälle und Verletzungen müssen dem Piloten unverzüglich
mitgeteilt werden.
Haftung
Die Beförderung im Ballon unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der
§§44 ff Luftverkehrsgesetz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ansonsten gelten die internationalen Bestimmungen.
Sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Bestimmungen ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen und Sachschäden beschränkt
Wir verweisen hier ausdrücklich auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig davon sind Sie wie folgt
versichert: Die Deckungssumme in der Halterhaftpflicht/Passagierhaftpflicht liegt bei 5,5 Mio. €. Diese
gilt für alle Personen und Sachschäden je Schadensereignis (Aufteilung nach § 37 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Schäden und
Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten
mitgewirkt, so gilt §254 BGB. Der verantwortliche Pilot hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und
Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben
den hierzu notwendigen Anweisungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer
und Landeort.
B. Geschäftsbedingungen
1. Eine Ballonfahrt dauert mindestens 60 Minuten bis etwa 90 Minuten.
Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des durchführenden Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrzeit bedingen, so
gilt die Fahrt als durchgeführt.
2.
Vertragspartner sind das veranstaltende Luftfahrtunternehmen und
a) bis zum ersten verabredeten Fahrtermin der Auftraggeber
b)
spätestens nach Vereinbarung eines Fahrtermins wird der jeweilige Fahrgast zum Vertragspartner.
3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß der von ihm angemeldete
Fahrgast Kenntnis von den Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
erhält.
4. Die Buchung betrachten beide Seiten als verbindliche Bestätigung über
den Abschluß eines Ballonfahrt-Vertrages. Es besteht ein
gesetzlich geregeltes Rücktrittsrecht innerhalb 14 Tagen nach
Bezahlung.
5. Die Ausstellung eines Fahrscheins erfolgt nach Buchung. Der Fahrschein
erhält seine Gültigkeit erst nach der Entrichtung des gesamten
Fahrpreises.
6. Mit Abschluß des Beförderungsvertrages erwirbt der Fahrgast den
Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon.
7. Die Gültigkeit des Fahrscheins ist begrenzt auf 1 Jahr
und kann nur mit Zustimmung des Unternehmens übertragen werden.
8. Tritt der Passagier vom Beförderungsvertrag zurück, werden für Kosten
und Verwaltungsaufwand 45 € Gebühren berechnet.
9. Der Passagier wird in der Regel einige Tage vor einer geplanten
Ballonfahrt informiert. Wunschtermine werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ihre Einhaltung jedoch nicht gewährleistet. Die
Terminvereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Witterungsbedingungen. Der Ballonführer ist als
einziger berechtigt, die Entscheidung für oder gegen einen Start zu treffen.
10. Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst
verantwortlich. Sollte der Passagier zum vereinbarten Starttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens 24h vorher mitzuteilen,
oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein. Eine Rückerstattung des Fahrpreises ist
in diesem Fall ausgeschlossen.
11. Eine Haftung für Gepäck-, Foto- und Filmgerät wird nicht übernommen.
Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der gesamten Start-, Fahr- und Landezeit verantwortlich.
12. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte
Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrtgesetzes
(§ 20 Luft VG) erfüllt für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das eingesetzte
Luftfahrtunternehmen. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach dem bestehenden Luftfahrtgesetzen.
13. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile hiervon ungültig sein,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei
Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftfahrtgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des
Unternehmens entscheidend.